|
|
| |
Baurechtlich
anerkannte Prüfstelle des DIBt (Z-21.8)
|
| |
-
Prüfstelle
für die Überprüfung
der Eignung von Herstellern und
Anwendern nach LBO-BW, § 17,
Absatz 5 und PÜZAVO zur Ausführung
nachträglicher
Bewehrungsanschlüsse mit
Injektionsmörtel nach
allgemeiner baurechtlicher
Zulassung
-
Prüfung von
Monteuren zur Qualifikation zum
Setzen von nachträglich eingemörtelten Bewehrungsstäben
-
Erteilung von Monteurszertifikaten
-
Erteilung und
Verlängerung von
Eignungsnachweisen
für Firmen
|
| |
 |
|